BGH (V ZR 311/16) urteilt zu Haftung für Schäden an Nachbarhäusern
Mit Urteil vom 09.02.2018 (V ZR 311/16) hat der BGH dem Versicherer eines Hauses Schadensersatz für Schäden zugesprochen, die durch Löscharbeiten an einem Nachbarhaus entstanden waren. Bei Bauarbeiten geriet ein Haus in Brand. In der Folge verursachten die erforderlichen Löscharbeiten hohe Schäden an den angrenzenden Wohnhäusern.
Geklagt hatte der Versicherer eines Nachbarn gegen die Eigentümer des in Brand geratenen Hauses, weil das Bauunternehmen mittlerweile insolvent war. Nachdem die Klage in den ersten Instanzen erfolglos blieb, hat der BGH nun einen verschuldensunabhängigen (!) nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch anerkannt. Hierzu zog er die nachbarrechtlichen Vorschriften des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB heran. Diese Vorschrift ist den meisten Hausbesitzern vornehmlich aus Streitigkeiten über Laubfall und herüberwachsende Äste oder Wurzeln bekannt.