Schlagwort Online-Streitbeilegung

Schlichtungslink bei ebay

IT-Recht // Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz – Az. 9 W 426/16 – zur Informationspflicht von eBay-Händlern:

Nach Ansicht des Gerichts trifft auch eBay-Händler die seit dem 09. Januar 2016 geltende Hinweis- und Verlinkungspflicht auf eine europäische Schlichtungsplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).

Ein bereits vorhandener Link der Handelsplattform selbst ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend.
Das Urteil dürfte dem Wortlaut nach auch auf andere Plattformen wie z.B. Amazon zu übertragen sein.

Autor: Rechtsanwalt Johannes Winkler, Fachanwalt für IT-Recht