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Störerhaftung für WLAN

Neue BGH-Rechtsprechung im IT-Recht/Urheberrecht: BGH verneint Störerhaftung für WLAN mit Werkseinstellungen

Urteil des BGH vom 24. November 2016 – Az. I ZR 220/15 –
Die Angabe, dass der WLAN-Router mit Standard WPA2-Verschlüsselung durch ein ab Werk vergebenes und nicht geändertes 16-stelliges Passwort hinreichend geschützt sei, da dieses nur einmal vergeben wurde, genügt der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers.

Autor: Rechtsanwalt Johannes Winkler, Fachanwalt für IT-Recht