IT-Recht // Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz – Az. 9 W 426/16 – zur Informationspflicht von eBay-Händlern:
Nach Ansicht des Gerichts trifft auch eBay-Händler die seit dem 09. Januar 2016 geltende Hinweis- und Verlinkungspflicht auf eine europäische Schlichtungsplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Ein bereits vorhandener Link der Handelsplattform selbst ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend.
Das Urteil dürfte dem Wortlaut nach auch auf andere Plattformen wie z.B. Amazon zu übertragen sein.